Neues Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt – das Wichtigste im Überblick

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Das Landes-Bestattungsgesetz wurde am 11. September 2025 vom Landtag Sachsen-Anhalt in einer Novelle verabschiedet. 

Die Reform zielt insbesondere darauf ab, moderne Abschiedskulturen, religiöse Vielfalt und persönliche Erinnerungsformen stärker zu berücksichtigen.

✅ Wesentliche Änderungen im Überblick

  • Erstens: Tuch- oder sarglose Bestattungen werden unter bestimmten Voraussetzungen nun erlaubt. Damit wird beispielsweise muslimischen und jüdischen Bestattungsritualen Rechnung getragen. 
  • Zweitens: Angehörige dürfen künftig in begrenztem Umfang eine kleine Menge der Totenasche entnehmen (z. B. bis zu fünf Gramm), um daraus Erinnerungsstücke wie etwa einen Gedenkdiamanten herstellen zu lassen. 
  • Drittens: Eine gesetzliche Regelung für die würdige Bestattung sogenannter „Sternenkinder“ (totgeborene Kinder) ist nun enthalten. 
  • Viertens: Es wird eine zweite Leichenschau eingeführt – verstärkt wird also die medizinische Prüfung vor der Bestattung. 
  • Darüber hinaus: Die Beisetzungsfrist für Urnen wurde verlängert und bestimmte Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit sind künftig verboten. 

🔍 Bedeutung für Sie

Wenn Sie in Ihrem Beratungsumfeld mit Erb- oder Nachlassfällen zu tun haben, bedeutet das konkret:

  • Angehörige haben mehr Optionen bei der Gestaltung des Abschieds – das kann ein wichtiger Teil der Beratung im Erbfall sein.
  • Dokumentations- und Entscheidungsprozesse (Verfügung des Verstorbenen, Zustimmung der Erben, Schriftlichkeit bei Ascheentnahme) gewinnen an Bedeutung.
  • Als Partner im Immobilien- oder Nachlassbereich sollten Sie beachten, dass neue Bestattungsformen Einfluss auf Friedhofs- bzw. Grundstücksnutzung, Immobilientransaktionen im Erbfall und Nachlassverteiligung haben können.

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