Das Landes-Bestattungsgesetz wurde am 11. September 2025 vom Landtag Sachsen-Anhalt in einer Novelle verabschiedet.
Die Reform zielt insbesondere darauf ab, moderne Abschiedskulturen, religiöse Vielfalt und persönliche Erinnerungsformen stärker zu berücksichtigen.
✅ Wesentliche Änderungen im Überblick
- Erstens: Tuch- oder sarglose Bestattungen werden unter bestimmten Voraussetzungen nun erlaubt. Damit wird beispielsweise muslimischen und jüdischen Bestattungsritualen Rechnung getragen.
- Zweitens: Angehörige dürfen künftig in begrenztem Umfang eine kleine Menge der Totenasche entnehmen (z. B. bis zu fünf Gramm), um daraus Erinnerungsstücke wie etwa einen Gedenkdiamanten herstellen zu lassen.
- Drittens: Eine gesetzliche Regelung für die würdige Bestattung sogenannter „Sternenkinder“ (totgeborene Kinder) ist nun enthalten.
- Viertens: Es wird eine zweite Leichenschau eingeführt – verstärkt wird also die medizinische Prüfung vor der Bestattung.
- Darüber hinaus: Die Beisetzungsfrist für Urnen wurde verlängert und bestimmte Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit sind künftig verboten.
🔍 Bedeutung für Sie
Wenn Sie in Ihrem Beratungsumfeld mit Erb- oder Nachlassfällen zu tun haben, bedeutet das konkret:
- Angehörige haben mehr Optionen bei der Gestaltung des Abschieds – das kann ein wichtiger Teil der Beratung im Erbfall sein.
- Dokumentations- und Entscheidungsprozesse (Verfügung des Verstorbenen, Zustimmung der Erben, Schriftlichkeit bei Ascheentnahme) gewinnen an Bedeutung.
- Als Partner im Immobilien- oder Nachlassbereich sollten Sie beachten, dass neue Bestattungsformen Einfluss auf Friedhofs- bzw. Grundstücksnutzung, Immobilientransaktionen im Erbfall und Nachlassverteiligung haben können.


No responses yet